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Welches Format brauche ich?

Beide enthalten dieselben Daten und erfüllen dieselbe gesetzliche Anforderung. Der Unterschied liegt darin, was der Empfänger sieht.

Ab wann gilt die Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen strukturierte Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen. Ein PDF gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung".

Für Rechnungen an Privatpersonen ändert sich nichts — dort bleibt das PDF der richtige Weg. Ebenso bei Kleinbeträgen und Fahrausweisen.

Warum verlangt die E-Rechnung mehr Angaben?

Weil die Norm strenger ist als das deutsche Umsatzsteuerrecht. Eine Kleinbetragsrechnung darf nach § 33 UStDV ohne Empfängerangaben auskommen — EN 16931 verlangt sie trotzdem. Auch eine Rechnung ohne Umsatzsteuer braucht dort eine Steuerposition: „keine Umsatzsteuer" muss als Aussage in den Daten stehen, nicht als Lücke. Was fehlt, steht vor dem Download benannt im Formular.

Für einen Privatverkauf gibt es keine E-Rechnung: Die Norm setzt einen umsatzsteuerlich registrierten Aussteller voraus. Eine Quittung ebenfalls nicht — sie bestätigt eine bereits erfolgte Zahlung und ist keine Rechnung im Sinne der Norm.

Wie möchtest du starten?

Beides führt zum gleichen Ergebnis. Die KI spart nur Tipparbeit.

Erstellungsmodus

Unsicher, was hineingehört? und die Vorschau ansehen. Alle Felder lassen sich danach überschreiben.

Art der Rechnung

Bestimmt, welche Felder und Steuerhinweise gelten.

Rechnungsart

Deine Daten (Aussteller)

Weitere Angaben (Ansprechpartner, Kontakt, Adresszusatz)

Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID genügt.

Empfänger der Rechnung

Weitere Angaben (Ansprechpartner, Kontakt, Adresszusatz)
Internationale oder besondere Steuerfälle

Nur bei innergemeinschaftlichen Leistungen nötig. Für eine normale Rechnung im Inland wird die Umsatzsteuer-ID des Empfängers nicht verlangt.

Reverse-Charge- und innergemeinschaftliche Sachverhalte prüft diese Anwendung nicht. Die erforderlichen Hinweise auf der Rechnung musst du selbst ergänzen.

Rechnungsdaten

Muss innerhalb deines Nummernkreises einmalig sein; Lücken sind unschädlich. Mehrere Kreise wie 2026-001 oder KUNDE-A-001 sind zulässig. Ob du eine Nummer schon vergeben hast, kann diese Seite nicht wissen.

Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG).

Nur für Rechnungen an Behörden. Sie steht in der Beauftragung und wird für eine XRechnung zwingend gebraucht — für das PDF nicht.

Aus dem Zahlungsziel berechnet, kann überschrieben werden.

Positionen

Mindestens eine Position. Alle Summen berechnet die Anwendung.

Preiseingabe

Du gibst Nettopreise ein. Die Umsatzsteuer wird ergänzt.

  • Position 1
    Positionssumme netto0,00 €
Nettobetrag
0,00 €
Umsatzsteuer 19 %
0,00 €
Gesamtbetrag
0,00 €

Zahlung

Zahlungsdaten werden nicht dauerhaft auf dem Server gespeichert und erscheinen nicht in technischen Protokollen. Sie werden nur zur Erstellung dieses Dokuments verarbeitet.

Hinweise auf dem Dokument

Optional, erscheint unter den Angaben.

Höchstens 2000 Zeichen. HTML und Skripte werden nicht ausgeführt.

Darstellung

Betrifft nur die Beschriftungen im Dokument, nicht deine Eingaben.