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Was muss auf einer Quittung stehen?

Eine Quittung bestätigt, dass Geld geflossen ist. Damit sie das im Zweifel auch beweist, müssen einige Angaben darauf stehen — deutlich weniger als bei einer Rechnung, aber nicht beliebig wenige.

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Die Rechtslage kurz

Für die Quittung gibt es keine Vorschrift, die wie § 14 UStG eine Liste von Pflichtangaben aufzählt. Maßgeblich ist § 368 BGB: Wer eine Leistung empfängt, muss auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen. Damit dieses Bekenntnis seinen Zweck erfüllt, muss erkennbar sein, wer wem wann wofür wie viel gezahlt hat.

Weist du auf der Quittung Umsatzsteuer aus, gelten zusätzlich die umsatzsteuerlichen Anforderungen — dann ist der Beleg faktisch eine Rechnung.

Diese Angaben gehören darauf

  1. 1.Zahlungsempfänger

    immer

    Wer das Geld erhalten hat, mit Name beziehungsweise Firma. Bei gewerblichen Quittungen gehört die vollständige Anschrift dazu.

  2. 2.Zahlender

    meist

    Von wem das Geld stammt. Bei einer allgemeinen Zahlungsbestätigung ohne Personenbezug kann die Angabe entfallen.

  3. 3.Betrag in Ziffern

    immer

    Der erhaltene Betrag mit Währung. Bei ausgewiesener Umsatzsteuer zusätzlich Netto, Steuersatz und Steuerbetrag.

  4. 4.Betrag in Worten

    empfohlen

    Keine gesetzliche Pflicht, aber der eigentliche Sinn des klassischen Quittungsblocks: eine ausgeschriebene Summe lässt sich nicht nachträglich um eine Null ergänzen.

  5. 5.Zahlungsgrund

    immer

    Wofür gezahlt wurde. „Diverses" genügt nicht — die Leistung muss erkennbar sein.

  6. 6.Datum

    immer

    Der Tag des Zahlungseingangs, nicht der Tag des Ausdrucks.

  7. 7.Ort

    empfohlen

    Wo die Zahlung entgegengenommen wurde. Üblich und für die Nachvollziehbarkeit hilfreich.

  8. 8.Unterschrift des Empfängers

    empfohlen

    Die eigenhändige Unterschrift macht die Quittung zur Urkunde im Sinne des § 368 BGB. Ohne sie ist sie nur ein Ausdruck.

  9. 9.Steuernummer oder USt-IdNr.

    bedingt

    Nur bei gewerblichen Quittungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Warum der Betrag in Worten

Der ausgeschriebene Betrag ist eine Fälschungssperre aus Papierzeiten, die bis heute sinnvoll ist: Aus „120,00" lässt sich mit einem Stift „1.120,00" machen, aus „einhundertzwanzig Euro" nicht. ki-quittung.de erzeugt die Wortform automatisch aus dem Betrag — durch Programmlogik, nicht durch die KI, damit sie reproduzierbar bleibt.

Häufige Fehler

Abgrenzung zur Rechnung

Die Quittung dokumentiert eine bereits erfolgte Zahlung. Die Rechnung fordert eine Zahlung erst ein und unterliegt den strengeren Pflichtangaben nach § 14 UStG. Welches Dokument in deiner Situation passt, erklärt Rechnung oder Quittung.

Kurz gefragt

Muss eine Quittung handschriftlich sein?

Nein. Ein Ausdruck ist zulässig. Die Unterschrift des Empfängers sollte aber eigenhändig erfolgen — dafür druckt ki-quittung.de eine Unterschriftszeile mit.

Brauche ich eine Quittungsnummer?

Vorgeschrieben ist sie nicht. Für die eigene Buchhaltung ist eine Belegnummer trotzdem praktisch; das Formular bietet ein optionales Feld dafür.

Gilt eine Quittung auch ohne Firmenstempel?

Ja. Der Stempel ist Gewohnheit, keine Voraussetzung. Entscheidend sind die inhaltlichen Angaben und die Unterschrift.

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Rechtsgrundlagen

Erstellt von Malik Consults. Zuletzt inhaltlich geprüft: 2.8.2026.

Dieser Text fasst die Rechtslage allgemein zusammen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Einzelfall hilft nur eine fachkundige Prüfung.